Steuerberatung Constanze Meyer-Beck

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Wir beraten Sie gern!

Unsere Services

Existenzgründungen

Sie haben eine tolle Geschäftsidee und möchten diese umsetzen? Dabei gibt es viel zu bedenken, denn jetzt werden die Weichen für den erfolgreichen Aufbau Ihres Unternehmens gestellt. Wir stehen Ihnen zur Seite und begleiten Sie auf diesem wichtigen Weg und unterstützen wo wir können.

Finanzbuchhaltung

Um Ihr Unternehmen erfolgreich führen zu können, benötigen Sie verlässliche Zahlen. Wir unterstützen Sie dabei. Sie können wählen, ob Sie das „Rundum-sorglos-Paket“ wünschen, wir Ihnen bei der Finanzbuchhaltung unterstützend zur Seite stehen oder eine Mischung aus beiden genau das Richtige für Sie ist.

Lohnbuchhaltung

Auf Wunsch erstellen wir für Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter. Da wir mit der Software von Datev arbeiten, haben Sie die Sicherheit, dass wir stets die aktuellen gesetzlichen Anforderungen erfüllen

Jahresabschlüsse

Sei es zur steuerlichen Gewinnermittlung, bedingt durch Gesellschafterein- und –austritte oder aufgrund von handelsrechtlichen Vorgaben, wir stehen Ihnen Kompetent zur Seite. Gerne erstellen wir alle Jahresabschlüsse auch in englischer Sprache für Sie.

Steuererklärungen

Wir erstellen für Sie Ihre betrieblichen und privaten Steuererklärungen. Hierbei beraten wir Sie individuell, mit dem Ziel, die Steuerbelastung möglichst gering zu halten.Da Steuererklärungen in vielen Fällen mittlerweile elektronisch an das Finanzamt gesendet werden müssen, übernehmen wir dies gerne für Sie.

Unternehmens-nachfolge und Erbschaften

Die Unternehmensnachfolge ist ein kompliziertes Thema. Aber auch im privaten Bereich können durch geschickte Planung Vermögen gesichert und Steuern gespart werden. Wir bieten Ihnen daher für den unternehmerischen wie den privaten Bereich ganzheitliche Hilfestellung.

Constanze Meyer-Beck

Constanze Meyer-Beck

Diplom-Kauffrau (FH) und Steuerberaterin

  • Kanzleiverlegung von Berlin nach Erfurt (2021)
  • Wirtschaftsmediatorin Oktober 2015
  • Kanzleieröffnung April 2013
  • Bestellung zur Steuerberaterin (2013)
  • Angestelltentätigkeit in verschiedenen
    Steuerberaterungskanzleien verschiedener Größe (1995 – 2013),
    zuletzt in einer mittelständischen Kanzlei mit rund 30 Mitarbeitern
  • Studium an der Fachhochschule für Wirtschaft in Berlin (1998 – 2003)
    Abschluss des Studiums mit einer Diplomarbeit zum Thema
    „Gestaltung der Unternehmensnachfolge bei Personengesellschaften
    unter Berücksichtigung zivilrechtlicher und insbesondere steuerrechtlicher Regelungen“
    zur Erlangung des Grades Diplom-Kauffrau (FH)
  • Ausbildung zur Steuerfachangestellten (1995 – 1997)

Auszeichnungen und Publikationen:

Mitgliedschaften:

DIGITALSIERUNG

Die technischen Anforderungen an Unternehmer werden immer vielfältiger und größer. So liegt mittlerweile ein großer Teil der Buchhaltungsunterlagen in elektronischer Form vor. Daneben gibt es diverse Schnittstellen aus Fremdprogrammen, die genutzt werden können.

Über unseren Softwarepartner DATEV bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns Ihre Daten elektronisch
-an Stelle der klassischen Papierform- zu übergeben. Hierfür steht das Programm UNTERNEHMEN ONLINE zur Verfügung. Mit diesem Programm können Sie uns Ihre digitalen Belege zur Verarbeitung übermitteln, es dient Ihnen als Archiv und Sie können zusätzlich den gesamten Zahlungsverkehr darüber abwickeln. Auch die Lohnauswertungen können wir Ihnen hierüber bereitstellen.

Auch Ihre Steuererklärungen und die dazu gehörenden Belege können Sie mit uns elektronisch austauschen. Damit dies sicher erfolgen kann, haben wir mit Meine Steuern eine sichere Plattform, über die Sie uns Ihre Belege zur Verfügung stellen können. So entfällt der Gang zu Steuerberater und das Ausdrucken von Belegen.

Sprechen Sie uns an, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben.

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    Das Geschäftsklima im Mittelstand hat sich im September zum zweiten Mal in Folge verschlechtert. Es sank um 2,9 Punkte auf minus 16,1 Zähler. Bei den Großunternehmen war der Rückgang mit minus 0,5 Punkten geringer. Damit kommt der noch zu Jahresbeginn beobachtete Stimmungsaufschwung ins Stocken. Dies sind die Ergebnisse des KfW-ifo-Mittelstandsbarometers.
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    Zur weltweiten Umsetzung bestimmter (abkommensbezogener) Empfehlungen aus dem sog. BEPS-Projekt gegen unfairen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen wurde im Jahr 2016 ein multilaterales Abkommen verabschiedet (BEPS-MLI). In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die dessen Umsetzung zweistufig, durch ein Vertragsgesetz und durch ein nachfolgendes Anwendungsgesetz. Das vorliegende Änderungsgesetz erweitert das Vertragsgesetz vom 22. November 2020.
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    Die Bundesregierung will Verwaltung und Gesetzgebung modernisieren. Die BRAK weist auf einen für Juristinnen und Juristen besonders relevanten Aspekt hin: ein neuer Standard in der Rechtsetzung, der auf eine strukturierte Frühphase der Gesetzgebung, mehr digitale Werkzeuge und adressatenfreundliche Gestaltung setzt – Rechtsregeln sollen als „Law as Code“ maschinenlesbar und direkt in IT-Systeme integrierbar sein.
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    Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmer für die Zeit der Absonderung wegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus Zahlungen geleistet haben, haben keinen Erstattungsanspruch nach § 56 Abs. 5 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes. Sie waren auch im Falle eines symptomlosen Verlaufes der Infektion zur Zahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 3 C 14.24).